Nachdem im Oktober des vergangenen Jahres eine Läuferin von einem Kampfhund getötet wurde, gab es nun eine eigenartige Entscheidung vom Landesverwaltungsgericht.
Die Hundebesitzerin, die für die Haltung des Kampfhundes verantwortlich war, darf nun wieder Hunde halten. Das Landesverwaltungsgericht entschied gegen den Willen des Bürgermeisters von Naarn.
Frau darf sogar Listenhunde anschaffen
Die Hunde, die der Besitzerin nach der Attacke abgenommen wurden, bekommt sie allerdings nicht wieder. Neue Hunde darf sie sich anschaffen. Das gilt auch für die sogenannten Listenhunde. Der Bürgermeister des betroffenen oberösterreichischen Ortes setzte sich dafür ein, dass die Frau keine Hunde mehr halten darf.
60-jährige Läuferin tot gebissen
Bei der damaligen Attacke im Bezirk Perg wurde eine 60-jährige Läuferin von einem Hund der Rasse American Staffordshire Terrier angegriffen und tödlich verletzt.
Auch die Hundehalterin wurde verletzt, nachdem sie den Hund zurück in das Haus zerren wollte.
Keine Auflagen für diese Rasse
In anderen Ländern ist die Einfuhr der Rasse American Staffordshire Terrier gänzlich untersagt. In Oberösterreich gibt es für die Haltung dieser Rasse hingegen keine Auflagen.
Laut einer Aussendung des "Verein Pfotenhilfe" wurde der Hund "Elmo" von ihrer Züchterin durch ein Schutzhundetraining auf "Schärfe" ausgerichtet, was zu diesem aggressiven Verhalten geführt haben soll. Der Hund wurde nach der Attacke eingeschläfert.
Nachlese:
- Unfassbar: Kampfhund tötete Läuferin
- Von Hund getötete Läuferin: Staatsanwaltschaft will nicht ermitteln
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