Nachdem vor einigen Jahren eine Frau von einer Kuh zu Tode getrampelt wurde, gab es im Rechtsstreit nun eine überraschende Wendung.
Ursprünglich wurde den Angehörigen in erster Instanz ein Schadenersatz von 80.000 zugesprochen. Doch nun muss der Almbauer keinen Schadenersatz zahlen.
Vorfall aus dem Jahr 2017
Im Jahr 2017 wurde eine 70 Jahre alte Frau aus Tirol im Bezirk Kufstein von Kühen zu Tode getrampelt, als diese mit ihrem Hund auf einer Almwiese unterwegs war.
Nach ersten Verhandlungen wurde der Almwirt zu 80.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen verurteilt. Diesen Betrag hätte er an den Ehemann, die Tochter und die Enkelin der 70-jährigen Frau bezahlen müssen. Das Oberlandesgericht von Innsbruck sprach nun den Almwirt von jeder Schuld frei. Er muss also keinen Schadenersatz bezahlen.
Frau stürzte bei der Flucht
Die 70-jährige Pensionisten entschied sich bei einer Wanderung auf dem Rückweg mit ihrem Hund durch freies Almgelände zu gehen. Laut Beweisfotos waren die Mutterkühe und ihrer Kälber friedlich in der Wiese gelegen, als sich die Frau auf der Wiese befand.
Nachdem sich die Frau mit ihrem Hund den Kühen näherte, um diese zu fotografieren, wurden die Kühe aggressiv. Die Frau stürzte bei der Flucht von den Tieren, ehe sie von diesen überrannt und zu Tode getrampelt wurde.
Grund für die Entscheidung
In der Entscheidung hielt das Oberlandesgericht fest, dass Almflächen nicht abgezäunt werden müssen, wenn es bisher zu keinen Vorfällen mit Tieren kam. Zumal es in diesem Fall sogar einen Zaun gab, der die Weide vom Wanderweg trennte.
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