Gegen den Leichtathleten Jürgen Teichtmeister wurde ein Anti-Doping-Verfahren von der NADA Austria eingeleitet.
Der 45-Jährige soll lautet Berichten der NADA im April 2016 das verbotene Präparat Clenbuterol (anabole Substanz) über das Internet bestellt haben und anschließend eingenommen haben. Er wird per 21. Juli 2019 für vier Jahre gesperrt.
Jürgen Teichtmeister ist laut ÖLV-Datenbank Läufer beim ULV Krems. Seine Bestzeiten liegen über die 5.000 Meter bei 16:22 Minuten (2008), über die 10 Kilometer bei 35:16 Minuten (2016), über die Halbmarathon-Distanz bei 1:15:20 Stunden (2010) und über die Marathon-Distanz bei 2:36:55 Stunden (2015 in Berlin).
Der vollständige Bericht der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission:
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Jürgen TEICHTMEISTER, geboren am 09.09.1973, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) und Disziplinarmaßnahmen gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes IAAF eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise, dass Jürgen TEICHTMEISTER die verbotene Substanz „Clenbuterol“ (S1.2 Andere anabole Substanzen) am 28.4.2016 in Form des Präparates Astralean Clenbuterol HCL via Internet bestellt und ca. 20 Tabletten dieses Präparats im Anschluss daran eingenommen hat.
Unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise wurde Jürgen TEICHTMEISTER für die Dauer von 4 Jahren von der Teilnahme an Sportveranstaltungen jeder Art, insbesondere Wettkämpfen, gesperrt.
Die Laufzeit der Sperre beginnt mit dem Tag der Entscheidung der ÖADR, dem 21.07.2019 und endet am 20.07.2023 um 24:00 Uhr.
Jürgen TEICHTMEISTER wurde weiters zum Ersatz der Kosten des gesamten Verfahrens verpflichtet.
Die Entscheidung der ÖADR ist rechtskräftig, da die Verfahrensparteien innerhalb der diesbezüglichen Frist kein Rechtsmittel erhoben haben
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