Der deutsche Leichtathletik-Profi Philipp Pflieger musste vor dem Landgericht in Darmstadt einen schweren Rückschlag hinnehmen.
Der 31-jährige Regensburger hatte sich für die Europameisterschaften 2018 qualifiziert. Und das gleich in zwei Disziplinen: Dem Marathonlauf und dem 10.000-Meterlauf. Er wollte bei beiden Bewerben antreten, der Verband stemmte sich dagegen.
Gericht gibt Verband recht
Und so ging Pflieger gegen seinen eigenen Leichathletik-Verband vor Gericht. Er wollte den Doppelstart einklagen. Denn der Verband hatte ihn nur für den Marathonlauf aufgestellt. Am Ende entschied das Gericht doch etwas überraschend gegen den Athleten. Die Begründung: In den Richtlinien der Nominierung ist angegeben, dass ein Athlet für die Disziplin nominiert wird, für die er die besten Aussichten auf einen Erfolg hat. Daher ist die Nominierung für nur eine Disziplin gerechtfertigt.
Pflieger kann nun noch beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Ansonsten müsste er sich mit dem Marathonstart abfinden und seinen 10.000-Meter-Start an Landsmann Sebastian Hendel abgeben.
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