Der Österreichische Triathlet Florian Lienhart wurden wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmung vorläufig suspendiert.
Beim 24-Jährigen wurde die verbotene Substanz EPO nachgewiesen. Die Tests wurden am 25. Mai 2019 bei den Österreichischen Staatsmeisterschaften auf der Sprintdistanz (Crosstriathlon) und am 9. Juni 2019 beim Neufelder Triathlon durchgeführt.
Der Athlet wird per 3. August 2019 suspendiert, bis das Doping-Verfahren abgeschlossen ist.
Die vollständige Entscheidung der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission:
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Florian LIENHART, geboren am 08.04.1995, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.
Den diesem Prüfantrag beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte Florian LIENHART im Rahmen einer am 25.05.2019 im Zuge der Österreichischen Staatsmeisterschaften auf der Sprintdistanz (Crosstriathlon) und am 09.06.2019 im Zuge des Neufelder Triathlons durchgeführten In-Competition-Control (ICC) Urinproben abgegeben hat, die das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, nämlich der Substanz “Erythropoetin (EPO)” – Klasse S2.1.1 der Verbotsliste 2019, auswiesen.
Gemäß Art 7.9.1 ITU Anti Doping Rules muss jeder Athlet, der im Sinne des Art 7.7 der ITU Anti Doping Rules verständigt worden ist, im Fall eines positiven Testergebnisses in Bezug auf eine nicht spezifische Substanz, wie dies EPO ist, bis zum Abschluss des Verfahrens vor der ÖADR vorläufig suspendiert werden.
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