Laufen auf der rechten oder linkes Seite des Laufweges?

Generell gilt am Gehweg die gleiche Ordnung wie auf der Straße. Rechts laufen, links überholen. Das dies in den seltensten Fällen eingehalten wird, ist für die Läufer jedoch kein wirkliches Problem - wir sind ja alle viel wendiger als die alten Karren auf der Straße.

Wer außerhalb der Stadt wohnt, dem bleibt häufig nichts anderes übrig, als am Straßenrand zu Laufen. Auch auf der Straße hat sich prinzipiell der Läufer auf der rechten Straßenseite aufzuhalten. Verlässt man aber das Dorf bzw. die Stadt und läuft auf der Freilandstraße, so hat der Läufer jedoch das Recht - zur eigenen Sicherheit - die Straßenseite zu wechseln. Damit können herankommende Fahrzeuge erkannt werden und ihnen schneller ausgewichen werden.

Dieses Privileg heißt jedoch noch lange nicht, das man sich im Freien weitere Ausnahmen erlauben darf. Auch wer trainiert, hat sich an Ampeln und andere Vorschriften zu halten. Überläuft man eine rote Ampeln, so kann man genauso geahndet werden, wie Fußgänger, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten.


Kommentare

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Arno Nühm
Mittwoch, 15. Juli 2020 14:50
Gibt es einen Radweg und einen Fußweg, muss der Fußgänger/Jogger grundsätzlich den Fußweg benutzen.
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