Schloss-Triathlon Moritzburg
Der Zielbereich beim Schloss-Triathlon Moritzburg. Foto: © Veranstalter
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Triathlet klagt Veranstaltung auf 25.000 Euro

Ein Triathlet möchte von einer großen deutschen Triathlon-Veranstaltung ein fünfstelliges Schmerzensgeld einklagen.

Nach einem Zusammenbruch bei einem Triathlon verlangt ein Sportler ein Schmerzensgeld in der Höhe von 25.000 Euro. Seine Klage könnte die Existenz der Veranstaltung gefährden. Die Chancen auf einen tatsächlichen Erfolg der Klage sind allerdings gering.

Zusammenbruch vor sechs Jahren

Der Sportler war am 11. Juni 2017 im Rahmen des Schloss-Triathlon Moritzburg beim Jedermann-Rennen am Start. Der Schloss-Triathlon ist mit jährlich rund 2.000 Teilnehmern eine der größten Triathlon-Veranstaltungen im Osten von Deutschland. Teil der Veranstaltung sind eine Langdistanz, eine Halbdistanz, eine Olympische Distanz, aber auch für Einsteiger ein Jedermann-Triathlon.https://vg06.met.vgwort.de/na/8cc2d74a0523471c92d3e8969f751fcc

Der Kläger war an diesem Veranstaltungstag beim Jedermann-Triathlon am Start, der sich aus 750 Metern Schwimmen, 20,4 Kilometern Radfahren und fünf Kilometer Laufen zusammensetzte.

Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte

Kurz vor dem Ziel brach der Sportler zusammen und konnte nur mit Hilfe eines anderen Teilnehmers das Ziel erreichen. Nach dem Zieleinlauf versorgten ihn die Sanitäter, ehe er vom Rettungswagen in das Krankenhaus gebracht wurde.

Doch diese Hilfe war dem Kläger nicht gut genug. Laut MDR hat er mehrere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte. Diese haben zu spät und fehlerhaft gehandelt. Zudem sei der Rettungswagen erst 30 Minuten nach seinem Zusammenbruch eingetroffen, was für den Kläger zu spät war. 

Sportler war zwei Monate arbeitsunfähig

Laut Oberlandesgericht habe sich der Kläger im Krankenhaus in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. Nach der Veranstaltung war er zwei Monate arbeitsunfähig.

Zeugen: Sportler lehnte Versorgung ab

Der Sportler klagte nicht nur das Deutsche Rote Kreuz, sondern auch den Veranstalter. Die Beklagten gaben allerdings an, dass eine schnellere Versorgung nicht einfach war, da der Kläger zu Beginn eine Behandlung ablehnte. Auch Zeugen berichteten, dass der Sportler zunächst ärztliche Hilfe verweigerte.

Ein Gutachter konnte ebenfalls kein Fehlverhalten der Veranstalter und der Rettung feststellen. Der Kläger findet dieses Gutachten hingegen fehlerhaft.

Urteil im Jänner

Die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage sind laut OLG sehr gering, nachdem das Landgericht die Klage bereits abgewiesen hatte. Ein Urteil wird am 10. Jänner 2024 verkündet.

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