Der Verein für Konsumenteninformation hatte sich in den vergangenen 12 Monaten erfolgreich für angemeldete Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Sportveranstaltungen eingesetzt.
So war der VKI u.a. gegen die Veranstalter des Vienna City Marathons, des Spartan Race und des IRONMAN Austria erfolgreich. Es ging dabei um die Rückerstattung der Teilnahmegebühren, wie der Verein in einer Presseaussendung berichtete.
Erfolge gegen die Veranstalter von Laufveranstaltungen und Triathlons
"Wegen der mangelnden Rückerstattung bei abgesagten Großsportevents mahnte der VKI erfolgreich die Organisatoren des Wien-Marathons und des Spartan Race ab. Die von ihnen angebotene Rückerstattung des Nenngeldes entsprach nicht dem Gesetz. Beide Organisatoren verpflichteten sich außergerichtlich zur Unterlassung dieser Vorgehensweise. Die Ironman Austria GmbH hingegen gab keine Unterlassungserklärung ab und wurde folglich vom VKI geklagt. Der Unternehmer darf nun laut Gerichtsurteil jene Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden, nach der es bei Absage der Veranstaltung – etwa durch höhere Gewalt – keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren gibt. In einem zusätzlichen Musterprozess klagte der VKI konkret die Rückerstattung der Teilnahmegebühren für eine Konsumentin ein. Ironman zahlte in der Folge die Teilnahmegebühren zurück, bevor das Gericht ein Urteil fällen konnte."
Auch in anderen Bereich aktiv
Auch gegen diverse Skigebiete war der VKI aktiv, da die Kunden bei Betriebsunterbrechungen und vorzeitigen Sperren keinen Anspruch auf Rückvergütung haben sollten. Einige der Skigebiete gaben danach außergerichtliche Unterlassungserklärungen gegenüber dem VKI ab.
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