Rettungseinsatz am Großglockner: Hohe Geldstrafe droht
Archivbild vom Großglockner im Sommer
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Rettungseinsatz am Großglockner: Hohe Geldstrafe droht

Den drei tschechischen Bergsteigern, die am Samstag nach einer völlig waghalsigen Bergtour gerettet werden mussten, droht nun ein kostspieliges Nachspiel.

Denn die Kosten für den 15-stündigen Einsatz am Großglockner müssen die drei Skitourengeher mit großer Wahrscheinlichkeit selbst bezahlen.

Völlig unrealistische Tourenplanung

Die Tschechen reisten am Freitag in der Nacht von ihrem Heimatort nach Kärnten an, wo sie nach einer achtstündigen Autofahrt um 6:15 Uhr vom Lucknerhaus aus den Großglockner besteigen wollten.https://vg02.met.vgwort.de/na/750d4c388825486e9a518cbfef7a74b5

Doch die Aktion war aus vielerlei Gründen völlig waghalsig. Einerseits war das Wetter mit schlechter Sicht, Schneefall und starken Windböen katastrophal, andererseits wählten die Tschechen eine extrem anspruchsvolle Route. Sie wollten über das Ködnizkees mit den Skiern zur Südwand und anschließend über die Südwand den 3.798 Meter hohen Großglockner erreichen. Eine Tour, die auch bei sehr guten Bedingungen hochalpin und anspruchsvoll ist, bei dieser Wetterlage allerdings völlig unrealistisch war. Zur Nachlese:

16 Stunden Aufstieg + 15 Stunden Rettung

Als sie nach 16 Stunden mitten in der Nacht in der Südwand weder vor noch zurück kamen, setzten sie einen Notruf ab. Die Rettungskräfte konnten die drei Berggeher nach einer riskanten 15-stündigen Rettungsaktion bergen und sicher in das Tal begleiten.

Mehr als 20.000 Euro

Nun sollen die drei Tschechen die Rettungskosten selbst bezahlen. In Summe drohen ihnen Kosten von über 20.000 Euro. Bei einem Stundensatz von gut 1.000 Euro müssen sie in Summe mehr als 15.000 Euro an die Bergrettung in Kals bezahlen. Hinzu kommen etwa 5.500 Euro für den Polizeihubschrauber und die Alpinpolizei.

Und falls die Tschechen eine Bergekostenversicherung abgeschlossen haben, könnte auch das sie von den Kosten nicht bewahren. Denn grobe Fahrlässigkeit deckt diese Kosten nicht ab.

Tschechen zeigten keine Reue

Die Staatsanwaltschaft von Innsbruck wurde bereits eingeschaltet. Ein Gericht wird nun entscheiden, wer die Kosten tragen muss.

Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung haben die drei Bergsteiger aber "keine großartige Reue und keine Schuldgefühle gezeigt".

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