Während in vielen Ländern, wie etwa in Norwegen, den Niederlanden oder in großen Teilen der USA, die Teilnahme an Laufveranstaltung völlig uneingeschränkt möglich ist, schaffen es einige Politiker weiterhin, Teilen der Bevölkerung die Freude an der Bewegung zu verderben.
Bestes Beispiel ist die Stadt Wien, die nun mit 1. Oktober die 2G-Regel für Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern einführt. Erstes großes "Bauernopfer" dieser Willkür-Entscheidung ist der Österreichische Frauenlauf, der am 3. Oktober 2021 stattfindet. Viele der 15.000 registrierten Teilnehmerinnen werden nun vom Rennen ausgeschlossen.
Frauenlauf stand kurz vor der Absage
Ursprünglich wären zum Österreichischen Frauenlauf alle Frauen zugelassen, die zumindest einen negativen Covid-19-Test vorlegen können. Drei Tage vor dem Event sind nun aber doch nur Geimpfte und Genese zugelassen. Die Veranstaltung stand nun kurz vor der Absage, doch das Programm wird durchgezogen.
Starte mit voller Energie in den Tag - GOOD MORNING RUN
12-jährigen Kindern und Krebspatientin die Teilnahme verwehrt
Frauenlauf-Chefin Ilse Dippmann nahm dazu auch in einem offenen Brief Stellung:
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Ich möchte mich heute bei dir mit einem offenen Brief melden, denn die letzten Tage haben uns vor Hürden und Herausforderungen gestellt, die ich in mehr als 30 Jahren Frauenlauf noch nie erlebt habe und die mich und mein Team an unsere Grenzen brachten. (...)
Die neue 2G Regel für Events ab 500 TeilnehmerInnen war für uns der so oft zitierte gamechanger. Es bedurfte einer Neu-Programmierung der Anmeldedaten, einer Trennung des Starterinnenfeldes, der Einrichtung von Timeslots zur Abholung der Startunterlagen und einer kompletten Neu-Organisation der Logistik vor Ort am Frauenlaufgelände.
Ich war noch nie so knapp daran alles abzusagen. Es sind nicht nur bei mir Tränen geflossen, diese neue Situation war und ist für das gesamte Team organisatorisch und emotional wahnsinnig belastend. Wenn man die Nachrichten von Teilnehmerinnen liest, in denen berichtet wird, dass Frauen nicht teilnehmen können, weil z.B. der Arzt eine Impfung nicht empfohlen hat, weil eine Krebserkrankung erst kurz vorbei ist. Oder wenn eine Mutter mit ihrer Tochter laufen will, die aber 2 Tage vor dem Frauenlauf 12 Jahre alt wird und noch ungeimpft ist und daher nun vor Ort nicht teilnehmen kann – geht uns das wirklich nahe.
Diejenigen, die nun aufgrund der neuen Regelung nicht teilnehmen dürfen, können auch virtuell starten. Kleiner Tipp: Die Wiener Hauptallee als Wettkampfstätte des Österreichischen Frauenlaufs ist ohnehin frei zugänglich. Eine "virtuelle" Teilnahme ist also am Wettkampftag während der Veranstaltung problemlos möglich.

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