Die Umwandlung der fünfmonatigen Haftstrafe für Kerstin N., deren Hunde am 2. Oktober 2023 eine Joggerin töteten, in eine Geldstrafe von nur 1.800 Euro, sorgt für großes Unverständnis.
Zwei Tage nach dem Vorfall veröffentlichte Jürgen Stadler (Verein Pfotenhilfe) Screenshots, die belegten, dass die Verurteilte ihre Hunde als lebende Waffen einsetzen wollte. „Für uns ist das ein Justizskandal ohnegleichen und ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen, Nachbarn, Tierfreunde und alle, die noch Vertrauen in den Rechtsstaat hatten! Dass die Justiz nun von Milderungsgründen spricht, weil die Hundehaftpflichtversicherung den Hinterbliebenen Schmerzensgeld gezahlt hat, ist für viele kaum zu fassen“, so Stadler.