Rund sechs Monate vor dem geplanten Termin herrscht weiterhin Unsicherheit über die Durchführung des München Marathon.
Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hat die Zulassung für die Jahre 2025 und 2026 nicht an die München Marathon GmbH vergeben. Damit wurde das langjährige Engagement von Race-Direktor Gernot Weigl, der das Rennen 25 Jahre organisierte, abrupt beendet. Nun steht eine entscheidende öffentliche Verhandlung am 16. April vor dem Verwaltungsgericht München an.
Rechtsstreit um die Veranstalterwahl
Die München Marathon GmbH betrachtet die Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats als rechtswidrig. Die Anwälte der GmbH gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht die Auswahlentscheidung in dem eingeleiteten Eilverfahren aufheben wird.
„Vor der Verhandlung am 16. April wird es keine Entscheidung darüber geben können, ob der Marathon stattfindet“, erklärt Race-Direktor Gernot Weigl, der durch die Münchner Kanzlei Schönefelder Ziegler vertreten wird.
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Kritik an der Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats
Rechtsanwalt Maximilian Schmid, der die München Marathon GmbH juristisch begleitet, erhebt schwere Vorwürfe gegen das Kreisverwaltungsreferat. Er kritisiert, dass die Vergabe an eine neue und bisher unbekannte Veranstalterin gegen die eigenen Ausschreibungsbedingungen und Richtlinien der Stadt München verstoße.
„Das Kreisverwaltungsreferat begründet seine Auswahlentscheidung damit, dass das Streckenkonzept der zugelassenen Mitbewerberin verkehrsverträglicher sei. Hierauf kommt es nach den eigenen Richtlinien und Ausschreibungsbedingungen der Stadt aber überhaupt nicht an. Im Übrigen bestätigt ein eingeholtes Verkehrsgutachten, dass das Konzept der Mitbewerberin zu einer Vollsperrung von Großteilen der Münchner Innenstadt führt.“
Zudem betont Schmid, dass „das Verwaltungsverfahren von Beginn an zu Lasten unserer Mandantschaft geführt wurde und bis heute eine Akteneinsicht in den Gesamtvorgang des Auswahlverfahrens verweigert wurde“.
Dringlichkeit eines Eilverfahrens
Angesichts der knappen Zeit drängt die München Marathon GmbH auf eine schnelle Entscheidung. Der München Marathon, als fünftgrößtes Marathonrennen Deutschlands, hat in den vergangenen Jahren auch international an Bedeutung gewonnen. Um eine Durchführung des Marathons 2025 zu gewährleisten, wurde ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München beantragt.
Race-Direktor Gernot Weigl setzt auf eine schnelle juristische Klärung, um Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.
Öffentliche Verhandlung
Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München findet am 16. April um 11.30 Uhr im Sitzungssaal 1, Bayerstraße 30, statt. Sie ist öffentlich zugänglich.
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