Zu einem unglaublichen Gerichtsurteil kam es im Zuge des London-Marathons 2018.
Denn ein Obdachloser hatte sich den Zieleinlauf bei der größten britischen Laufveranstaltung erschwindelt und muss dafür nun hinter Gitter.
Jubelbilder überführten Läufer
Der Mann fand am Marathontag einige hundert Meter vor dem Ziel eine Startnummer und lief mit dieser über die Ziellinie. Danach nahm er die Medaille an und ließ sich mit der Startnummer fotografieren. Ein folgenschwerer Fehler. Denn Freunde des Läufers Jake Halliday, der die Startnummer verloren hatte, erkannten auf den Bildern die Nummer.
Wollte unbedingt ein Mal den London Marathon laufen
In der Folge ging der Vorfall vor das Gericht in Uxbridge, das den Obdachlosen Stanislaw Skupian zu einer 16-wöchigen Gefängnisstrafe verurteilte. Allerdings waren für diese Strafe auch weitere kleine Diebstähle verantwortlich.
Der Läufer, der die Startnummer verloren hatte, sammelte beim London-Marathon Spendengelder. Kurz vor dem Ziel zog er aufgrund der starken Hitze das Shirt aus und verlor die Startnummer. Die Verteidigerin des Obdachlosen gab an, das dem Beschuldigten nicht bewusst war, das er etwas Verbotenes getan hatte und unbedingt einmal den London-Marathon laufen wollte.
Zu einem ähnlichen Vorfall kam es übrigens schon 2015 in Afrika. Denn dort wollte sich Julius Njogu mit einem miesen Trick sogar mehrere tausend Euro an Preisgeld ergaunern (mehr dazu hier).
Kommentare
"nur" eine Medaille, daher finde ich es überzogen. Eine Strafe wie, keine Ahnung - Straßenreinigung nach so Veranstaltungen, wäre wohl angebrachter, da es sich aber um einen Obdachlosen handelt, der keine Anschrift hat, wo man ihn antreffen könnte, damit er seine Strafe "antritt" ist wohl die einzige Möglichkeit Gefängnis. Auf Staatskosten Dach überm Kopf und Nahrung :) naja.
Haftstrafe dafür an sich lächerlich, wenn man aber merkt was schwere Gewaltverbrecher oft für lächerliche Strafen bekommen in Verhältnis zu dem hier ...da kann man sich nur auf den Schädel haun
Betrug ist Betrug.
Ob man das allerdings mit Gefängnis bestrafen muß ....vieleicht etwas übertrieben.
Und wenn man ständig Bockmist baut, dann muss man dafür gerade stehen
Aber.... moralisch verwerflich, wenn eine Person bei einem Lauf betrügt.
Er oder Sie betrügen sich nur selbst